# Homeoffice-Regelung 2026: Was Arbeitgeber wissen müssen

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Seit der Pandemie gehört das Homeoffice in vielen Büros zum Alltag, und trotzdem ist die rechtliche Lage für viele Inhaber unklar. Muss ich Homeoffice erlauben? Wer zahlt Laptop, Stuhl und Internet? Gilt das Arbeitszeitgesetz am Küchentisch? Eine umfassende Homeoffice-Regelung gibt es in Deutschland nicht. Die Regeln stehen verstreut im Arbeitsschutzrecht, im Betriebsverfassungsgesetz, im BGB und im Steuerrecht.

Dieser Beitrag sortiert sie für kleine und mittlere Betriebe und sagt, was am 05.10.2026 gilt und was nur geplant ist.

## Telearbeit, mobile Arbeit, Homeoffice

Das Recht unterscheidet zwei Formen. Telearbeit ist in § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert: ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten. Ein Telearbeitsplatz liegt erst vor, wenn Arbeitgeber und Beschäftigter die Bedingungen im Arbeitsvertrag oder einer Vereinbarung festgelegt haben, etwa die wöchentliche Stundenzahl zu Hause und die Dauer, und wenn der Arbeitgeber Möbel, Arbeitsmittel und Kommunikationseinrichtungen bereitgestellt und installiert hat.

Mobile Arbeit ist gesetzlich nicht definiert. Gemeint ist Arbeit außerhalb des Betriebs, zu Hause oder anderswo, ohne fest eingerichteten Arbeitsplatz. Das, was die meisten Betriebe Homeoffice nennen, ein oder zwei Tage pro Woche mit dem Firmenlaptop am eigenen Schreibtisch, ist rechtlich meist mobile Arbeit.

Der Unterschied ist wichtig, weil die ArbStättV nur für Telearbeit gilt, und auch dort nach § 1 Abs. 4 ArbStättV nur eingeschränkt: § 3 für die erstmalige Gefährdungsbeurteilung und § 6 mit Anhang Nummer 6 zu Bildschirmarbeitsplätzen, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht.

## Kein Rechtsanspruch auf Homeoffice

Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) schreibt dazu, dass Arbeitnehmer jederzeit mit dem Wunsch nach mobiler Arbeit an ihren Arbeitgeber herantreten können, eine gesetzliche Regelung gebe es aber noch nicht. Umgekehrt kann der Arbeitgeber Homeoffice nicht einseitig anordnen, wenn der Arbeitsvertrag den Betrieb als Arbeitsort festlegt, denn die Wohnung des Mitarbeiters ist seine Privatsache.

Schon der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2021 sah einen Erörterungsanspruch vor: Der Arbeitgeber hätte über einen Wunsch nach mobiler Arbeit sprechen und eine Ablehnung betrieblich begründen müssen. Umgesetzt wurde das nicht. Stand 05.10.2026 gibt es weder einen Anspruch auf Homeoffice noch einen gesetzlichen Erörterungsanspruch, so auch das BMAS.

## Die Vereinbarung

Weil das Gesetz wenig regelt, kommt es auf die Vereinbarung an. Sie kann im Arbeitsvertrag, in einer Zusatzvereinbarung oder in einer Betriebsvereinbarung stehen. Sinnvoll sind Regeln zu diesen Punkten: an welchen Tagen und wie viele Tage zu Hause gearbeitet wird, welche Zeiten als Kernzeit gelten und wann der Mitarbeiter erreichbar sein muss, welche Ausstattung der Betrieb stellt, wie Arbeitszeit erfasst wird, wie mit Daten und Unterlagen umzugehen ist und unter welchen Bedingungen die Vereinbarung beendet werden kann.

Der letzte Punkt wird oft vergessen. Ohne Widerrufs- oder Kündigungsregel kann ein einmal vereinbartes Homeoffice zum festen Bestandteil des Arbeitsvertrags werden. Eine Probephase mit klarer Frist schafft Spielraum für beide Seiten.

Gibt es einen Betriebsrat, hat er nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mitzubestimmen, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird. Das betrifft das Wie, nicht das Ob: Ob es mobile Arbeit gibt, entscheidet der Arbeitgeber.

## Kosten und Ausstattung

Ein Gesetz über die Kostenverteilung im Homeoffice gibt es nicht. Die Arbeitsgerichte stützen sich auf § 670 BGB: Wer im Interesse des Arbeitgebers Aufwendungen macht, kann Ersatz verlangen. Ist der Mitarbeiter auf das Homeoffice angewiesen, weil ihm im Betrieb kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann er Ersatz für notwendige Kosten verlangen. Arbeitet er freiwillig zu Hause, obwohl ein Büroplatz frei wäre, ist das in der Regel nicht der Fall. Klare Absprachen in der Vereinbarung vermeiden Streit.

In der Praxis stellen die meisten Betriebe Laptop, Headset und gegebenenfalls ein Mobiltelefon. Steuerlich ist das für den Mitarbeiter günstig: Die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte ist nach § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei.

Zahlen Sie keinen Kostenersatz, kann der Mitarbeiter die Homeoffice-Pauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG in seiner Steuererklärung ansetzen: 6 € für jeden Kalendertag, an dem er überwiegend in der Wohnung arbeitet und keine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, höchstens 1.260 € im Jahr. Das entspricht 210 Tagen. Ein Beispiel: Wer 2026 an zwei Tagen pro Woche zu Hause arbeitet, kommt bei 46 Arbeitswochen auf 92 Tage und damit auf 552 €, die als Werbungskosten zählen, allerdings nur, soweit sie zusammen mit anderen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.

## Arbeitsschutz und Unfallversicherung

Das Arbeitsschutzgesetz gilt auch zu Hause. Das BMAS betont, dass die Regeln und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz auch im Homeoffice gelten. Der Arbeitgeber muss also eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz erstellen und den Mitarbeiter unterweisen, etwa zur Ergonomie am Bildschirm. Ein Zutrittsrecht zur Wohnung hat er nicht. Viele Betriebe lösen das mit einer Checkliste, die der Mitarbeiter ausfüllt.

Unfallversichert ist der Mitarbeiter auch zu Hause. Nach § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII besteht Versicherungsschutz im Haushalt im gleichen Umfang wie bei Tätigkeit auf der Unternehmensstätte. Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII ist zudem der direkte Weg zur Kita oder Tagesmutter versichert, wenn die Arbeit im Haushalt stattfindet.

## Arbeitszeit und Zeiterfassung zu Hause

Das Arbeitszeitgesetz gilt im Homeoffice genauso wie im Büro: höchstens zehn Stunden am Tag, Pausen nach § 4 ArbZG, elf Stunden Ruhezeit nach § 5 ArbZG. Die Grenzen erklärt der Beitrag zu [Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten](/de/blog/arbeitszeitgesetz-pausen-ruhezeiten-deutschland/).

Auch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aus dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 gilt zu Hause. Gerade dort ist sie sinnvoll, weil niemand sieht, wann der Laptop zu- und wieder aufgeklappt wird. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zur [Arbeitszeiterfassung](/de/blog/arbeitszeiterfassung-pflicht-deutschland/). Eine App wie TeamYo hilft dabei, Arbeitszeiten vom Handy aus zu erfassen, Abwesenheiten im Teamkalender zu sehen und einen Monatsstundenzettel als Excel-Datei zu exportieren. Welche Regeln für Ihr Homeoffice gelten, legen Sie in Ihrer Vereinbarung selbst fest.

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### Datenschutz

Wer zu Hause mit Kundendaten oder Personalakten arbeitet, braucht klare Regeln: gesicherter Zugang, kein Ausdruck vertraulicher Unterlagen ohne sichere Aufbewahrung, Bildschirmsperre, wenn andere im Raum sind. Die Verantwortung nach der Datenschutz-Grundverordnung bleibt beim Arbeitgeber.

## Recht auf Nichterreichbarkeit

Ein ausdrückliches Recht auf Nichterreichbarkeit gibt es in Deutschland nicht. Es ergibt sich mittelbar aus § 5 ArbZG: Wer in der Ruhezeit arbeitet, unterbricht sie, nach verbreiteter Auffassung schon mit einer dienstlichen E-Mail. Erwarten Sie also keine Antworten am späten Abend, und sagen Sie das auch.

Auf europäischer Ebene wird das Thema verhandelt. Die EU-Kommission hat die Sozialpartner in zwei Phasen zu Telearbeit und einem Recht auf Nichterreichbarkeit angehört, abgeschlossen im Oktober 2025. Das Recht auf Nichterreichbarkeit war auch Thema der ersten Anhörung zu einem Quality Jobs Act von Dezember 2025 bis Januar 2026, die zweite Phase lief von Juli bis September 2026. Den Vorschlag hat die Kommission für Ende 2026 angekündigt. Stand 05.10.2026 gibt es also keinen Richtlinienvorschlag und erst recht keine geltende Richtlinie.

## Häufig gestellte Fragen

**Habe ich in Deutschland ein Recht auf Homeoffice?**

Nein. Stand 05.10.2026 gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Homeoffice beruht auf einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag, einer Zusatzvereinbarung oder einer Betriebsvereinbarung.

**Kann der Arbeitgeber Homeoffice anordnen?**

In der Regel nicht einseitig, wenn der Arbeitsvertrag den Betrieb als Arbeitsort festlegt, weil die Wohnung zur Privatsphäre des Mitarbeiters gehört. Homeoffice braucht deshalb eine Vereinbarung.

**Wer zahlt die Kosten im Homeoffice?**

Ein Gesetz regelt das nicht ausdrücklich. Muss der Mitarbeiter zu Hause arbeiten, weil im Betrieb kein Platz ist, kann er nach § 670 BGB Ersatz notwendiger Aufwendungen verlangen. Ohne Kostenersatz kann er die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr, steuerlich geltend machen.

**Gilt das Arbeitszeitgesetz im Homeoffice?**

Ja, vollständig: Höchstarbeitszeit nach § 3, Pausen nach § 4 und elf Stunden Ruhezeit nach § 5 ArbZG. Auch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt zu Hause.

**Bin ich im Homeoffice unfallversichert?**

Ja. Nach § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII besteht der Versicherungsschutz im Haushalt im gleichen Umfang wie im Betrieb. Versichert ist auch der direkte Weg zur Kinderbetreuung nach § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII.

**Gibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit?**

Nicht ausdrücklich. Die elf Stunden Ruhezeit nach § 5 ArbZG gelten aber, und Arbeit in dieser Zeit unterbricht sie. Auf EU-Ebene ist eine Regelung im Gespräch, Stand 05.10.2026 aber nicht vorgeschlagen.

## Quellen

-   [§ 1 ArbStättV, Ziel, Anwendungsbereich, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__1.html)
-   [§ 2 ArbStättV, Begriffsbestimmungen, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__2.html)
-   [§ 87 BetrVG, Mitbestimmungsrechte, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html)
-   [§ 8 SGB VII, Arbeitsunfall, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html)
-   [§ 4 EStG, Gewinnbegriff, Tagespauschale nach Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c, gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html)
-   [BMAS, Homeoffice](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/homeoffice.html)
-   [Europäische Kommission, Quality jobs for companies and workers in Europe](https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/rights-work/quality-jobs-companies-and-workers-europe_en)
-   [Human Resources Manager, Koalitionsvertrag 2021: Das ändert sich im Arbeitsrecht](https://www.humanresourcesmanager.de/arbeitsrecht/koalitionsvertrag-das-aendert-sich-im-arbeitsrecht/)

### Über den Autor

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#### Andre Nabais

Mitgründer von TeamYo. Sein Ziel: HR-Prozesse für kleine und mittlere Unternehmen einfach machen.

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